Nach Ablauf der Frist im Juni für große Unternehmen und jener im Oktober für mittlere Unternehmen stellt der 31. Dezember auch für Kleinst- und Kleinunternehmen den vorgesehenen Stichtag für den Abschluss einer Versicherung gegen Naturkatastrophen dar.
Damit bestätigt sich 2025 als eines der anspruchsvollsten Jahre der letzten Jahrzehnte für den Versicherungsmarkt – geprägt von Regelungen mit unsicherer Auslegung, Aufschüben und Verschiebungen, die die Einführung dieser neuen Verpflichtung begleitet haben.
Wie bereits in der Vergangenheit – erinnern Sie sich an das Rauchverbot in Restaurants und öffentlichen Lokalen? – zählt Italien zu den ersten Ländern weltweit, die eine Regelung einführen, welche Unternehmen dazu verpflichtet, Schutzinstrumente für ein Risiko vorzusehen, das nachweislich zunimmt: das Katastrophenrisiko.
Achtung jedoch: Am 11. Dezember 2025 hat die Regierung mit dem Milleproroghe-Dekret die Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungen gegen Katastrophenrisiken vorerst bis zum 31.03.2026 verschoben – und zwar für Kleinst- und Kleinunternehmen, die in folgenden Bereichen tätig sind:
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Tourismus und Gastronomie
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Aquakultur und Fischerei
Doch noch ist nichts endgültig entschieden. Es wird weiterhin das Umwandlungsdekret sowie mögliche Änderungen abgewartet, die sich zusätzlich auf Fristen und die konkrete Anwendung der Verpflichtung auswirken könnten.
Assiconsult wird die weitere Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen aufmerksam verfolgen und Unternehmen mit zeitnahen Informationen sowie fachlicher Unterstützung bei der korrekten Auslegung der versicherungsrechtlichen Verpflichtungen begleiten.