
Für die Verwalter und Angestellten der Region Trentino Südtirol und der beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient gibt es eine spezielle Konvention für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Voraussetzung für die Deckung dieser Versicherung ist die nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit in Ausübung der eigenen Obliegenheiten.
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