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KFZ Schadenmeldung

Notwendige Voraussetzung für die direkte Schadenmeldung ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten (auch nur vom Versicherungsnehmer) europäischen Unfallberichts.

KFZ Schadenmeldung
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Direkte Schadenmeldung: mit Inkrafttreten des DPR 254/06 werden Fahrzeugschäden an LKW, PKW und Motorrädern (neue Kennzeichen) seit 01.02.2007 direkt vom eigenen Versicherer unter folgenden Voraussetzungen abgewickelt:

  • Die in den Unfall verwickelten Fahrzeuge sind in Italien zugelassen 
  • Bei leichteren Verletzungen des Fahrers (bis zu 9% Dauerinvalidität) 
  • Der europäische Unfallbericht wird umgehend an den Versicherer weitergegeben
Dem Versicherer obliegt es, innerhalb folgender Fristen ein Angebot zum Schadenersatz vorzulegen:
  • 30 Tage, ist der Unfallbericht von beiden Fahrzeuglenkern unterzeichnet 
  • 60 Tage, ist der Unfallbericht von einem Fahrzeuglenker unterzeichnet 
  • 90 Tage, wenn der Unfall zu Personenschäden geführt hat

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