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Direkte Schadenmeldung: mit Inkrafttreten des DPR 254/06 werden Fahrzeugschäden an LKW, PKW und Motorrädern (neue Kennzeichen) seit 01.02.2007 direkt vom eigenen Versicherer unter folgenden Voraussetzungen abgewickelt:
- Die in den Unfall verwickelten Fahrzeuge sind in Italien zugelassen
- Bei leichteren Verletzungen des Fahrers (bis zu 9% Dauerinvalidität)
- Der europäische Unfallbericht wird umgehend an den Versicherer weitergegeben
Dem Versicherer obliegt es, innerhalb folgender Fristen ein Angebot zum Schadenersatz vorzulegen:
- 30 Tage, ist der Unfallbericht von beiden Fahrzeuglenkern unterzeichnet
- 60 Tage, ist der Unfallbericht von einem Fahrzeuglenker unterzeichnet
- 90 Tage, wenn der Unfall zu Personenschäden geführt hat
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