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Schutz der personenbezogenen Daten

Sehr geehrter Kunde,

Die Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union sind für die Mitgliedsstaaten verbindlich und wurden mit LD 196/2003 in nationales Recht umgesetzt.

Der einzelne Bürger muss als sogenannter „Betroffener“ darauf vertrauen können, dass mit den persönlichen Daten, die er uns überlässt, sorgsam umgegangen wird.

Das Datenschutzgesetz verpflichtet uns, den Kunden das beigefügte Informationsblatt über die Verarbeitung von Personendaten im Versicherungsbereich zu übermitteln und gleichzeitig deren Zustimmung einzuholen.
Ihre Einverständniserklärung (s. Seite 5) für die Nutzung von Personendaten ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung.
Seite 6 kann als Rückantwort verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

ASSICONSULT GMBH

INFORMATIONSBLATT FÜR DEN BETROFFENEN BEZÜGLICH DER VERSICHERUNGSTECHNISCHEN VERWALTUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN *

Gemäß Art. 13 des Datenschutzgesetzes (Legislativdekret 196 vom 30/06/03)
Mit Rechtswirkung ab dem 01. Januar 2004 ist das Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Es vereinheitlicht Gesetz Nr. 675/1996 und alle anderen Verfügungen, Verordnungen und Kodizes zur Berufsethik der letzten Jahre. Laut diesem Gesetz ist der Broker verpflichtet in seiner Funktion als Verwalter der personenbezogenen Daten den Betroffen über deren Verwendung zu informieren. Einige dieser Daten (Namen, Adressen, Geburtsdaten, Steuernummer bzw. Mehrwertsteuernummer, Hauptdaten aus Ausweispapieren) müssen, je nach Vertragsart sowie für dessen Abschluss, auf jeden Fall zur Ausübung der wirtschaftlichen und/oder beruflichen Funktion vom Broker aufgenommen werden. Die erhobenen Daten sind strengstens an die Kundenbetreuung gebunden (um beispielsweise das Einholen von Informationen zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses und daraus folgende Verpflichtungen zu ermöglichen)

 

A. Zweck der Datenverwaltung:

Die personenbezogenen Daten werden bei normaler Berufsausführung des Brokers für  folgende Zwecke verwendet:
a) für die Erfüllung der Vermittlungstätigkeit von Versicherungsgeschäften, die im Interesse des Betroffenen erfolgen (lt.  Gesetz 792/84);
b) zur Beachtung von Gesetzen, Verordnungen, EU-Normen wie auch von Satzungen autorisierter Amtsgewalten, von Aufsichts- und Kontrollorganen (Geldwäschegesetz, Vorgaben der ISVAP, usw.)
c) für die Abwicklung von Dienstleistungen des Brokers, die das Einverständnis des  Kunde mehr oder weniger voraussetzt.:
1) Das Zusenden von Informationen oder Werbematerial an den Kunden, die Produkte oder Dienstleistungen des Brokers betreffen; (gemäß Gesetz 792/84)
2) Das Zusenden von technisch-informativen Rundschreiben unterschiedlicher Art und von solchen, die auf die Risikooptimierung abzielen;
3) Die Untersuchung der Kundenzufriedenheit betreffend Produktangebote und Dienstleistungen des Brokers, die auch unter Einbeziehung von Marktforschungsinstituten erfolgen kann.

B. Sensible Daten:

Wir halten fest, dass vom Kunden normalerweise keine Daten verlangt werden, die gemäß Art. 4 des Datenschutzgesetzes als sensibel definiert werden. Es kann dennoch vorkommen, dass in Bezug auf spezifische Leistungen oder Produkte, die vom Kunden verlangt werden (beispielsweise der Abschluss von Personenversicherungen: Lebens-, Unfall-, Krankenversicherungen oder Arztkostenersatz), die Weitergabe sensibler Daten, sprich  Informationen über den Gesundheitszustand usw, an den Broker erforderlich wird, um entsprechende Deckungen über Versicherungsgesellschaften zu placieren. Für die Verwaltung solcher Daten sieht das Gesetz eine gesonderte Zustimmung vor, die unter der Einverständniserklärung im Anhang zu finden ist.

C. Datenverwaltungsbestimmungen:

Die Daten werden prinzipiell mit manuellen, elektronischen, telematischen und datenverarbeitungstechnischen Mitteln verwaltet, wobei die Vorgänge streng auf die oben genannte Zweckmäßigkeit abgestimmt sein müssen. Die Daten werden entweder auf elektronische Datenträger gespeichert, schriftlich oder auf eine andere geeignete Art verwaltet, unter Beachtung von Mindestmaßnahmen zur Sicherheit, gemäß dem Technischen Bestimmungen im Bereich Sicherheitsmaßnahmen, siehe Anhang B des Datenschutzgesetzes, verwaltet.

 

D. Bekanntgabe von Daten:

Ausgehend von der grundlegenden Autonomie des Betroffenen kann die Bekanntgabe sowohl von allgemeinen als auch von sensiblen Daten folgendermaßen erfolgen:
a) obligatorisch aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder EU-Normen. nationaler Vorschriften (z.B. Geldwäschegesetz, zentrales Unfallstrafregister, Kfz-Zulassungsstelle);
b) wenn für den Abschluss neuer Geschäftsverbindungen, zur Abwicklung bereits bestehender, rechtlicher Beziehungen oder zur Abwicklung und Regulierung eines Schadensfalles unerläßlich;
c) fakultativ zum Zwecke der Abwicklung von unter A.c) näher beschreibenen Vorgängen.

E. Folgen bei Verweigerung der Datenweitergabe:

Bei unvollständiger Angabe von Daten, die im Sinne von Punkt D. a) und b) angefordert werden, kann der Betroffene die angeforderte Dienstleistung nicht beanspruchen. Dies gilt nicht für bereits bestehende oder im Entstehen begriffene Leistungen gem. Punkt D.c), schließt aber die unter Punkt A. c) beschriebenen Tätigkeiten aus.


F. Weitergabe persönlicher Daten:

Daten, die für eine bestimmte Geschäftsabwicklung in Frage kommen, können an diverse Stellen  und für diverse Zwecke weitergeleitet werden:
a) für die unter Punkt A. a) und b) beschriebenen Zwecke und zwar an andere KATegorien im Versicherungssektor (Beispiele vorbehaltlich der Vollständigkeit): Versicherer, Mitversicherer und Rückversicherer; Versicherungsagenten und –vertreter, Sachbearbeiter und Vermittler sowie andere Verkaufskanäle für Versicherungen (zum Beispiel Banken und Vermögensverwalter); Datenverarbeitungsgesellschaften, die vom Broker Informationen zur Erstellung  von Versicherungstexten, Vertragsbedingungen und Konventionen erhalten, Gesellschaften, die fachmännische Dienste im Versicherungssektor anbieten: Risk Manager, Gutachter  usw.; Rechtsanwälte, Sachverständige, Autowerkstätten; Dienstleister für Schadensabwicklung und - Regulierung; Dienstleistungsunternehmen im Bereich Informatik, um die vom Kunden geforderten Vorgänge und Dienste abzuwickeln, u.a. Datensicherung, Druckenk von Korrespondenz Bearbeitung von Ein- und Ausgangspost; Berufsverbände des Versicherungssektors (ANIA); ISVAP und das Ministerium für Industrie, Wirtschaft und Handwerk, CONSAP, UCI, die Kommission zur Betreuung der Rentenfonds, das Ministerium für Arbeit und Sozialversorgung sowie andere Datenbanken, denen die Daten gesetzeswegen übermittelt werden müssen (Beispiel: UIC- Zentrales Unfallregister, Kfz-Zulassungsstelle); Gesellschaften zur Überprüfung von Steuerhinterziehung, zur Krediteintreibung und zur Erhebung von Kreditrisiken und Insolvenz; die Öffentliche Verwaltung, Zertifizierungsgesellschaften.


Ohne die Zustimmung des Betroffenen zur Übertragung der Daten an oben genannte Institutionen und den damit verbundenen Handlungen, kann der Broker nur solche Vorgänge und Dienste in Gang setzen, die keiner Datenübertragung an Dritte bedürfen, d.h. die Übermittlung von Fälligkeitsanzeigen, Versicherungsberatung, die Übermittlung von Schadensquittungen

b) für die die unter Punkt A. a), b) und c) beschriebenen Zwecke können Daten an zur Firmengruppe gehörende Gesellschaften weitergegeben werden (Kontrollgesellschaften, kontrollierte Gesellschaften und Partnergesellschaften, im Rahmen der  geltenden gesetzlichen Verfügungen);
Ohne die Zustimmung des Betroffenen kann die Qualität der dem Kunden angebotenen Dienstleistung und folglich die des angebotenen Produktes herabgesetzt werden

G. Datenverbreitung:

Personenbezogene Daten werden nicht verbreitet.


H. Datenübertragung ins Ausland:

Für die unter Punkt A. beschriebenen Zwecke  werden, können personenbezogene Daten auch ins Ausland übertragen werden.


I. Rechte des Betroffenen:

Gemäß Art. 7 (Recht auf Zugriff auf personenbezogene Daten und andere Rechte) des Datenschutzgesetzes hat der Betroffene in Bezug auf die Datenverwaltung folgende Rechte:
a) Der Betroffene hat das Recht auf Erhalt einer Bestätigung zur Existenz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, auch wenn diese noch nicht registriert wurden, und auf ihre Übermittlung in verständlicher Art und Weise.
b) Der Betroffene hat das Recht auf Information:
1) über den Ursprung der Daten
2) über ihren Zweck und die Art der Verwendung
3) über die angewandte Vorgehensweise, falls die Datenverwaltung mit elektronischen Hilfsmitteln erfolgt
4) über die Hauptdaten des Inhabers, der Verantwortlichen und des vorgesehenen Vertreters gemäß Art. 5,2
5) über die Personen bzw. Institutionen, denen die personenbezogenen Daten übermittelt werden können oder die in ihrer Funktion als designierte Vertreter innerhalb des Staatsgebietes, Verantwortliche oder Beauftragte Kenntnis der Daten erlangen können.
c) Der Betroffene hat das Recht:
1) auf Aktualisierung, Richtigstellung und falls gewünscht, auf Vervollständigung der Daten
2) auf Löschung, auf Anonymität, auf Blockierung der Daten, falls sie in nicht gesetzeskonformer Weise verwendet wurden, inklusive jener Daten, deren Aufbewahrung in Anbetracht ihres Verwendungszweckes nicht mehr notwendig ist
3) auf die Bestätigung, dass Stellen, denen die Daten übermittelt und verbreitet wurden, über die in Punkt 1) und 2) genannten Veränderungen in Kenntnis gesetzt wurden, außer dies erweise sich als unmöglich oder es erfordere Mittel und Wege die offensichtlich in keiner Proportion zu dem zu schützenden Recht stehen.
d) Der Betroffene hat das Recht gänzlich oder teilweise Einspruch zu erheben:
1) in berechtigten Fällen gegen die Verwendung seiner Daten, auch wenn sich die Verwendung bis dato auf die Sammlung der Daten beschränkt hat
2) gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Übermittlung von Werbematerial, des Direktverkaufs oder der Erstellung von Marktforschungsstudien oder Werbung.
 
J. Rechtsinhaber:

ASSICONSULT GmbH, gesetzlich vertreten durch Alfred Stimpfl.


K. Verantwortlicher für die Datenverwaltung

ASSICONSULT GmbH;

ISVAP

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